Vielen Rentnerinnen und Rentnern, die wegen ihrer geringen Rente einen Grundrentenzuschlag erhalten, bringt der Steuerbescheid 2021 und 2022 eine teure Überraschung. „Das Finanzamt berechnet auf den Zuschlag zur gesetzlichen Rente Steuern, obwohl der Grundrentenzuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 steuerfrei ist“, berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Das Problem: Die Deutsche Rentenversicherung konnte die elektronischen Daten Anfang dieses Jahres noch nicht korrekt an das Finanzamt melden, weil die Steuerfreiheit erst Ende letzten Jahres mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen wurde.

Oftmals vergessen Eltern, die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder unter 14 Jahren in ihrer Einkommensteuererklärung abzusetzen, berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Damit der Steuervorteil funktioniert, sollten sie einige Regeln beachten, um nichts zu verschenken.

Ein Hausnotruf-System in der Wohnung sorgt im Notfall rund um die Uhr für schnelle Hilfe. Menschen mit einem Pflegegrad 1 erhalten dafür in der Regel einen Zuschuss von ihrer Pflegekasse. Aber kann man solche Ausgaben auch in der Steuererklärung absetzen? „Das kommt darauf an“, erläutert Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). „Ist vertraglich vereinbart, dass der Dienstleister selbst Hilfe vor Ort leistet, können die Kosten, natürlich abzüglich etwaiger Zuschüsse, steuermindernd als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.“

Wer seinen Garten oder seine Wohnung verschönern lassen möchte, kann Steuern sparen. Allerdings nur, wenn die Rechnung der beauftragten Firma nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt wird. Viele denken nicht daran und verschenken dadurch einen Steuerabzug.

Mitunter kommt es vor, dass Arbeitnehmer Überstunden erbringen müssen, die nicht bezahlt, sondern lediglich mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden. Aufgrund der Inflation hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten finanziell unterstützen können, indem sie ihnen eine Inflationsausgleichsprämie zahlen. Diese ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kommt somit in voller Höhe beim Arbeitnehmer an. Laut dem BMF (FAQ zur Inflationsausgleichsprämie) kann sie genutzt werden, um den Arbeitnehmern ihre entsprechenden Überstunden steuer- und sozialabgabenfrei zu vergüten.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.