Immer mehr Steuerpflichtige legen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und haben damit Erfolg. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) gingen 2023 fast 10 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Im Jahr zuvor waren es nur knapp drei Millionen. Grund dafür sind Einsprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Es kommt aber immer wieder vor, dass sich auch beim Einkommensteuerbescheid Fehler einschleichen und das Finanzamt zu viel Steuern verlangt. Dagegen können Steuerpflichtige innerhalb eines Monats nach Erhalt ihres Steuerbescheids Einspruch einlegen.

Jetzt wird es höchste Zeit für die Steuererklärung für das Jahr 2023. Spätestens bis zum 2. September 2024 muss sie beim Finanzamt sein. Dieser Termin gilt für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. Das sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und inzwischen auch viele Rentnerinnen und Rentner.

Für die neue Arbeitsstelle umziehen? Fast die Hälfte aller Beschäftigten kann sich das vorstellen - trotz Homeoffice. Vor sieben Jahren kam das gerade mal für halb so viele Beschäftigte infrage, heißt es in der jüngsten Jobstudie von Ernst & Young (EY). Da ist es gut zu wissen, dass insbesondere beruflich bedingte Umzüge beträchtlich Steuern sparen.

Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Ost und West können sich ab Juli 2024 über eine deutliche Rentenerhöhung von 4,57 Prozent freuen.

Immer mehr Berufstätige sehen sich aufgrund gestiegener Mieten in den Metropolen gezwungen, Wohnungen im Umland zu mieten. Sie müssen im Gegenzug häufig weite Arbeitswege in Kauf nehmen. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten 7,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 30 Kilometer 2022 zur Arbeit, 500.000 mehr als im Jahr zuvor. „Besonders für Fernpendler kann es sich steuerlich lohnen, in Arbeitsnähe ein Zimmer oder eine Zweitwohnung zu mieten“, empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Dafür ist es wichtig, die Bedingungen zu kennen, damit ein beruflich bedingter Zweithaushalt Steuerabzug bringt.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.