Privatschulen werden bei Eltern immer beliebter, selbst wenn es etwas kostet. Immerhin können sie einen Teil des Schulgeldes mit ihrer Steuererklärung wieder zurückholen. Darauf macht aktuell der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) aufmerksam. Fast jedes zehnte Kind von insgesamt rund 8,7 Millionen Schülerinnen und Schülern besuchte im vergangenen Schuljahr eine Privatschule, analysiert das Statistische Bundesamt (Destatis). Das sind über 207.200 mehr Kinder als noch vor 20 Jahren.

Wer Eltern, Geschwister, Onkel, Tante oder andere Verwandte ab einem Pflegegrad 2 in seiner oder dessen Wohnung unentgeltlich betreut, kann einen Pflege-Pauschbetrag absetzen. „Viele vergessen jedoch, diesen in ihrer Steuererklärung zu beantragen“, erinnert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Auch Ehepartnern, nahestehenden Freunden oder Nachbarn steht der Steuervorteil zu. Immerhin werden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) 63 Prozent von rund fünf Millionen Pflegebedürftigen zumeist von ihren Familienangehörigen zu Hause versorgt.

Das Jahr 2024 bringt für die Steuerpflichtigen zahlreiche Änderungen. Wir haben die für Arbeitnehmer und Rentner im Steuer- und Sozialversicherungsrecht einschlägigen Änderungen zusammengestellt:

Eine Pflege-Wohngemeinschaft (WG) ist jetzt auch steuerlich eine echte Alternative zum Pflegeheim: „Die Kosten für die Pflege-WG können wie Pflegeheimkosten die Steuerlast mindern“, begrüßt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V (BVL) ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 40/20). Das haben die Finanzrichter zugunsten einer schwerbehinderten und pflegebedürftigen Person entschieden, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe in Nordrhein-Westfalen lebt.

„Kurz vor Jahresende lohnt es sich, alle Chancen zum Steuern sparen zu checken“, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V (BVL). So nutzen viele noch nicht den Behinderten-Pauschbetrag. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) leben in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Im Jahr 2021 wurden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und wirken sich bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 aus.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.