Eine Pflege-Wohngemeinschaft (WG) ist jetzt auch steuerlich eine echte Alternative zum Pflegeheim: „Die Kosten für die Pflege-WG können wie Pflegeheimkosten die Steuerlast mindern“, begrüßt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V (BVL) ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 40/20). Das haben die Finanzrichter zugunsten einer schwerbehinderten und pflegebedürftigen Person entschieden, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe in Nordrhein-Westfalen lebt.

„Kurz vor Jahresende lohnt es sich, alle Chancen zum Steuern sparen zu checken“, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V (BVL). So nutzen viele noch nicht den Behinderten-Pauschbetrag. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) leben in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Im Jahr 2021 wurden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und wirken sich bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 aus.

Gute Nachrichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch über ihre Steuererklärung 2022 die Energiepreispauschale einlösen können. Jetzt steht definitiv fest, dass die nachträglich gewährte Pauschale von 300 Euro in vielen Fällen steuerfrei bleibt. Das Bundesfinanzministerium hat dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) bestätigt, dass der so genannte Härteausgleich greift, wenn das Finanzamt die Energiepreispauschale festgesetzt hat und auszahlt. Einige Steuerbescheide lagen deshalb auf Eis. „Jetzt müssen die Finanzämter alle noch offenen Steuerbescheide von Amts wegen entsprechend korrigieren“, erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BVL, die Rechtslage.

Trotz der verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen 2021 und 2022 halten viele Bürger und Bürgerinnen bereits ihre Steuerbescheide in den Händen. Ungeachtet einer Erstattung oder Nachzahlung sollte jeder Steuerpflichtige seinen Bescheid auf Richtigkeit überprüfen. Bei Fehlern kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.

Immer mehr Studentinnen und Studenten müssen neben dem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das bestätigt die 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks (DSW). Viele arbeiten als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität oder haben einen steuerfreien 520-Euro-Minijob. Alternativ kann gerade während der Semesterferien ein Aushilfs- oder Saisonjob attraktiv sein. „Damit können sie bis zu drei Monate lang unbegrenzt sozialversicherungsfrei dazu verdienen“, empfiehlt der Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.