Mehr Steuerersparnis für Eltern: bis zu 800 Euro mehr für die Kinderbetreuung absetzen

Gute Neuigkeiten für Eltern, die hohe Kosten für die Betreuung ihrer Kinder unter 14 Jahren haben. Ab dem Steuerjahr 2025 bringen diese Ausgaben mehr Steuerersparnis. Das Finanzamt zieht jetzt 80 Prozent statt bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von maximal 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ab.

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Steueränderungen 2025

Das Jahr 2025 bringt für die Steuerpflichtigen zahlreiche Änderungen. Wir haben die für Arbeitnehmer und Rentner im Steuer- und Sozialversicherungsrecht einschlägigen Änderungen zusammengestellt:

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung – Wohnsitzmeldung des Kindes bei getrennten Eltern

Trennen sich die Eltern eines Kindes, steht dem Elternteil, bei dem das Kind verbleibt und gemeldet ist, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Das gilt, wenn in dem Haushalt keine andere volljährige Person lebt mit Ausnahme eigener erwachsener Kinder, für die noch Kindergeld gewährt wird. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro für das 1. Kind, wenn die Voraussetzungen ganzjährig vorlagen. Für jedes weitere Kind 240 Euro pro Jahr. „Aufgrund der Höhe des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ergibt sich ein nicht zu unterschätzender Steuerspareffekt“, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

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Mit Lohnsteuerfreibetrag mehr Netto vom Brutto

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihr Nettogehalt im neuen Jahr aufbessern. Damit mehr Netto vom Brutto bleibt, sollten Steuerpflichtige einen persönlichen Lohnsteuerfreibetrag für 2025 und 2026 beim zuständigen Finanzamt beantragen.

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Hochwasserschäden an Vermietungsobjekten - Steuerliche Sondervorschriften in Anspruch nehmen

Deutschland ist bei der jüngsten Hochwasserlage im September 2024 recht glimpflich davongekommen. Bei den Hochwasserereignissen zu Beginn und im Sommer dieses Jahres wurden jedoch teils erhebliche Schäden verursacht. Betroffen sind davon auch Vermieter von Immobilien.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.