Das Jahr 2021 bringt eine erfreuliche Änderung für Vermieter, die auf regelmäßige aber durchaus zulässige Mieterhöhungen verzichten. Seit dem 1. Januar 2021 dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen ihre Werbungskosten in voller Höhe abziehen, auch wenn die tatsächliche Miete nur gut 50 % der ortsüblichen Miete beträgt.

Das Jahr 2021 bringt den Steuerzahlern zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Wir erläutert die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer.

Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, kann rückwirkend auch noch für vergangene Jahre erfolgen. Diese Möglichkeit ist allerdings zeitlich begrenzt. Für das Kalenderjahr 2016 ist dies letztmalig möglich bis Donnerstag, den 31. Dezember 2020. Die Steuererklärung muss spätestens bis Mitternacht im Hausbriefkasten des zuständigen Finanzamtes eingegangen sein bzw. authentifiziert (mit elektronischer Signatur) übermittelt werden.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2021 veröffentlicht. Es gilt für Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind.

Nach einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wurden im letzten Jahr fast 3,5 Millionen Einsprüche eingelegt. Zusammen mit den noch unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren hatten die Finanzämter über 5,8 Millionen Einsprüche zu bearbeiten. Mehr als die Hälfte der Einsprüche – rund 3,2 Millionen – wurden im vergangenen Jahr erledigt.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.