Homeoffice ab 2023 deutlich attraktiver

Jeder vierte der rund 46 Millionen Erwerbstätigen arbeitet laut einer aktuellen Umfrage des ifo Instituts auch nach der Corona-Pandemie zumindest zeitweise von zu Hause aus. Sie können ab 2023 pauschal Aufwendungen von bis zu 1.260 Euro jährlich geltend machen – egal, ob sie am Küchentisch oder im Arbeitszimmer arbeiten. Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V., begrüßt die Neuerungen. „Das ist mehr als das Doppelte gegenüber den bisherigen 600 Euro. Aufwendungen müssen nicht nachgewiesen werden und die ursprüngliche Befristung der Homeoffice-Pauschale auf den Zeitraum der voraussichtlichen Corona-Pandemie wurde aufgehoben.“

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250 Euro Kindergeld und deutlich weniger Steuern ab 2023

Gestiegene Preise für Heizung, Strom und Lebensmittel führen derzeit zu enormen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger. Mit dem jüngst verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz sollen steuerliche Mehrbelastungen verhindert werden und laut Bundesfinanzministerium für 48 Millionen Steuerpflichtige die Steuerlast erheblich sinken. Ab dem Jahr 2023 steigt erneut der Grundfreibetrag. Das Kindergeld wird erhöht und vereinheitlicht. Rückwirkend zum 01.01.2022 gibt es einen höheren Kinderfreibetrag. Wer Unterhalt zahlt, kann höhere Beträge bis zum Grundfreibetrag absetzen.

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Einspruch gegen Steuerbescheid ist oft erfolgreich

Endlich ist der Steuerbescheid in der Post. Doch das Schreiben sollte nicht voreilig abgelegt werden – auch nicht, wenn es eine Steuererstattung gibt. Es ist wichtig, den Bescheid binnen eines Monats auf Herz und Nieren zu prüfen. „Nur wer innerhalb der Monatsfrist Einspruch einlegt, kann teure Fehler noch ausbügeln“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

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Steuerklärung für 2021 in letzter Minute

Jetzt wird es höchste Zeit für die Steuererklärung 2021: „Wer in der Pflicht ist, muss bis spätestens Ende Oktober 2022 beim Finanzamt abgeben“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Normalerweise muss die Abrechnung bis Ende Juli erledigt sein. Wegen Corona wurde der Termin durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verlängert.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.