Steuererklärung 2025: Warum sich die Abgabe oft auszahlt
Es lohnt sich, Zeit für die Steuererklärung 2025 zu investieren. Viele Beschäftigte können sich mehrere hundert Euro vom Finanzamt zurückholen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) lag die durchschnittliche Erstattung zuletzt bei 1.172 Euro.
Hohe Jobkosten senken die Steuerlast
Einen Großteil der Jobkosten dürfen Berufstätige pauschal abrechnen – sei es für den Arbeitsweg oder das Homeoffice. „Mit Ausgaben über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr sinkt die Steuerlast“, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) in Berlin. Auf eine größere Summe bei den Werbungskosten kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals durch die Pendlerpauschale: Bis zum 20. Kilometer der einfachen Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt das Finanzamt 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Das ergibt zum Beispiel bei 28 Kilometern Arbeitsweg und 200 Büro-Arbeitstagen 1.808 Euro. Erst ab dem Jahr 2026 gibt es die Pendlerpauschale von 38 Cent bereits ab dem 1. Kilometer.
Pendler, die mehr für öffentliche Verkehrsmittel ausgegeben haben, können statt der Pendlerpauschale die tatsächlichen Kosten absetzen – zum Beispiel für das Deutschlandticket.
Homeoffice-Pauschale bringt bis zu 1.260 Euro
Zudem profitieren immer mehr Steuerpflichtige von der Homeoffice-Pauschale: Laut Statistischem Bundesamt arbeitet etwa jeder Vierte zumindest gelegentlich im Homeoffice. Für bis zu 210 Tage erkennt das Finanzamt pauschal sechs Euro pro Tag an – egal, ob am Küchentisch oder im Arbeitszimmer gearbeitet wurde. So kommen im Jahr maximal 1.260 Euro Arbeitskosten zusammen. Eine Besonderheit gilt beispielsweise für Lehrer, Richter oder Außendienstmitarbeiter, die keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben: Sie können neben der Homeoffice-Pauschale zusätzlich die Pendlerpauschale absetzen – selbst, wenn sie am selben Tag nur kurz zu Hause gearbeitet haben.
Hinzu kommen meist weitere Werbungskosten, zum Beispiel für Arbeitsmittel wie Büromaterial, den PC oder für die berufliche Weiterbildung. In der Jahresabrechnung 2025 zählen hierzu auch noch Gewerkschaftsbeiträge. Erst ab 2026 gibt es dafür einen separaten Steuerabzug.
Steuerermäßigung für Abfindungen nicht vergessen
Die Steuererklärung ist auch für diejenigen geldwert, die im letzten Jahr eine Abfindung erhalten haben. „Sie sollten unbedingt aktiv werden, um nicht zu viel Steuern zu zahlen“, empfiehlt die Expertin. Dazu muss die spezielle Steuerermäßigung für die Abfindung beantragt werden (Anlage N, Zeile 17). Nur dann kann das Finanzamt nach der sogenannten Fünftelregel neu rechnen und die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstatten. Seit dem Steuerjahr 2025 darf der Arbeitgeber diese Ermäßigung nicht mehr wie bisher direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen.
Mehr Unterstützung für Familien
Nicht vergessen sollten Eltern die Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder: Das Finanzamt zieht neuerdings 80 Prozent von maximal 6.000 Euro Kinderbetreuungskosten vom steuerpflichtigen Jahreseinkommen ab – das sind 800 Euro mehr als 2024. Anerkannt werden unter anderem Gebühren für Kita und Hort, Rechnungen für Babysitter, Au-pairs, Tagesmütter oder Betreuer bei den Hausaufgaben. Das gilt nicht nur für Kinder unter 14 Jahren, sondern auch für Ältere mit einer Behinderung vor dem 25. Lebensjahr, die sich nicht selbst versorgen können. Nicht begünstigt sind jedoch Kosten für Nachhilfe, Musikschule oder Freizeitaktivitäten.
Bis zu 12.096 Euro Unterhalt für nahe Angehörige absetzen
Etwas besser stehen auch Eltern da, die ihre Kinder über 25 in der Ausbildung unterstützen. Sie bekommen zwar kein Kindergeld mehr, können jedoch 2025 bis zu 12.096 Euro (1.008 Euro pro Monat) Unterhalt absetzen. Das sind insgesamt 312 Euro mehr als im Jahr 2024. „Bedingung ist, dass das Geld auf das Konto des Kindes überwiesen wurde“, ergänzt Bauer. Nur wenn das Kind im Haushalt der Eltern lebt, erübrigt sich dieser Nachweis. Zusätzlich zählen die übernommenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch private Ausgaben bringen Steuerersparnis
Zudem gibt es zahlreiche private Posten, die das Finanzamt steuermindernd anerkennt. Dazu gehören die Steuervorteile für haushaltsnahe Dienste und Handwerkerarbeiten, sofern sie in der Wohnung oder auf dem Wohngrundstück geleistet wurden – sei es das Honorar für den Energieberater oder der Handwerkerlohn für das neue Balkonkraftwerk. Maximal zählen 6.000 Euro im Jahr für Handwerkerlohn inklusive Fahrtkosten pro Haushalt und 20.000 Euro für andere haushaltsnahe Dienste wie für die Pflege oder das Putzen. 20 Prozent der Ausgaben gehen direkt von der Steuer ab - bei Handwerkerleistungen also maximal 1.200 Euro, bei haushaltsnahen Dienstleistungen maximal 4.000 Euro.
Fristen für die Steuererklärung
Ob eine Steuererklärung bis Ende Juli obligatorisch ist, hängt von der Steuerklasse und der Höhe der zu versteuernden Einkünfte ab. Wird ein steuerlicher Berater beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 bis zum 1. März 2027.
Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.