Wer berufsbedingt auswärts wohnt, kann für die Heimfahrten 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich absetzen. Begünstigt ist eine Fahrt pro Woche. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass der Abzug auch ohne Nachweis konkreter Aufwendungen gilt.
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) weist darauf hin, dass Steuerpflichtige bei der Nutzung von ELSTER dieselbe Sorgfalt walten lassen müssen wie bei der herkömmlichen Erklärung auf Papier. Zeitgleich setzt sich der Verband in einer gemeinsamen Initiative für Erleichterungen auf Seiten der Steuerbürger ein.