Der Neue Ver­band der Lohn­steuer­hilfe­vereine e.V. (NVL) empfiehlt Steuer­pflichtigen, in jedem Fall die „sonstigen Vor­sorge­auf­wendungen“ in die Ein­kommen­steuer­erklä­rung ein­zu­tragen. Dies gilt erst Recht im Hin­blick auf eine kürz­liche Ver­ein­fachung seitens der Finanz­ver­waltung.

„Erfreulicher­weise keine radikalen Re­formen, bei Detail­änderungen aber mehr Schat­ten als Licht“, so lässt sich in aller Kürze die Be­wertung des Neuen Ver­bandes der Lohn­steuer­hilfe­vereine e.V. (NVL) zu­sammen­fassen.

Wer berufs­bedingt aus­wärts wohnt, kann für die Heim­fahrten 30 Cent pro Ent­fernungs­kilo­meter steuer­lich ab­setzen. Be­günstigt ist eine Fahrt pro Woche. In einem ak­tu­ellen Ur­teil hat der Bundes­finanz­hof klar­ge­stellt, dass der Ab­zug auch ohne Nach­weis konkreter Auf­wendungen gilt.

Der Neue Ver­band der Lohn­steuer­hilfe­vereine e.V. (NVL) weist da­rauf hin, dass Steuer­pflichtige bei der Nutzung von ELSTER die­selbe Sorg­falt walten lassen müssen wie bei der her­kömm­lichen Er­klärung auf Papier. Zeit­gleich setzt sich der Ver­band in einer ge­meinsa­men Initiative für Er­leichterungen auf Sei­ten der Steuer­bürger ein.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.