Höherer steuerfreier Bonus für Ehrenamtliche
Ehrenamtliches Engagement zahlt sich noch mehr aus: Freiwillige Helferinnen und Helfer können seit Januar 2026 höhere Aufwandsentschädigungen behalten, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben – das sind 300 Euro mehr als 2025. Auch die Ehrenamtspauschale ist gestiegen, und zwar um 120 Euro auf 960 Euro im Jahr.
„Diese Erhöhung war dringend nötig, um die Inflation der vergangenen Jahre zumindest zum Teil auszugleichen und das Ehrenamt zu stärken“, betont Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Zuletzt wurden die beiden Pauschalen 2021 angepasst.
Wer profitiert von den neuen Freibeträgen?
Rund 27 Millionen Menschen engagieren sich laut Freiwilligensurvey der Bundesregierung in ihrer Freizeit ehrenamtlich – vor allem in Sportvereinen, in sozialen und kulturellen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten und Kirchen. Je nach Art des konkreten Ehrenamts greift entweder die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro im Jahr erhalten nicht nur klassische Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen. Auch nebenberufliche Ausbilder, Betreuer, Pflegende, Chorleiter und Künstler in gemeinnützigen Vereinen profitieren davon. Begünstigt ist auch eine nebenberufliche Lehrtätigkeit an staatlichen Universitäten, Schulen und Volkshochschulen. Die Ehrenamtspauschale von 960 Euro im Jahr machen Vereinsvorsitzende, Schriftführer, Platzwarte, Schiedsrichter oder Kassenwarte für die Aufwandsentschädigung in ihrer Steuererklärung geltend.
Wichtig: Egal, ob Arbeitnehmer, Selbständige, Rentner, Mutter oder Vater in Elternzeit, Auszubildende oder Arbeitslose – jeder kann für seine nebenberuflichen Ehrenämter jeweils beide Pauschalen bis zum Höchstbetrag beanspruchen, sofern unterschiedliche Tätigkeiten vorliegen. „Sogar die Kombination mit einem Minijob ist möglich“, erklärt Bauer.
Beispiel: Ein Amateurtrainer betreut 2026 die Nachwuchsmannschaft seines Vereins und erhält dafür 2.000 Euro. Diese Summe liegt innerhalb der 3.300-Euro-Übungsleiterpauschale und ist somit komplett steuerfrei. Zusätzlich ist er als Kassenwart verantwortlich und erhält dafür 960 Euro. Auch dieser Betrag ist aufgrund der Ehrenamtspauschale steuerfrei.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Bevor das Finanzamt die Steuervorteile in der Steuererklärung abhakt, prüft es, ob die Bedingungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit kein Vollzeitjob ist. Der zeitliche Aufwand darf maximal ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle betragen.
Zudem muss der Auftrag- oder Arbeitgeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation sein. Dazu gehören beispielsweise Sport-, Kunst-, Musik- und Gesangsvereine, aber auch Umweltschutzorganisationen und das Deutsche Rote Kreuz.
Entscheidend ist außerdem, dass die ehrenamtliche Tätigkeit direkt oder unterstützend gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Das wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ausdrücklich klargestellt.
Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.