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Söder legt vor - BDL, BdSt, DStV und NVL ziehen nach Digitale Finanzverwaltung darf Steuerzahler nicht entmündigen!

Bund und Länder bereiten die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zur Bewältigung des demografischen Wandels vor. Nach der Finanzministerkonferenz wagte sich gestern das Bayerische Finanzministerium aus der Deckung und wirbt mit konkreten Vereinfachungsvorschlägen. Die Finanzverwaltung setzt dabei ganz auf die elektronische Kommunikation.

 

„Wir sind uns einig und begrüßen grundsätzlich den Bürokratieabbau durch Elektronik!“ kommentieren der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL), der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) die Modernisierungspläne. Die Verbände warnen aber davor, den elektronischen Finanzbeamten einzuführen: „Beispielsweise dürfen Daten, die Dritte wie Krankenkassen, Arbeitgeber oder die Rentenversicherung an die Verwaltung melden, nicht einfach maschinell vom Finanzamt zu Grunde gelegt werden“.

 

„Der Steuerpflichtige muss der Schlussredakteur seiner Steuererklärung bleiben“, so das Verbändebündnis weiter. Schließlich muss er am Ende die Steuern zahlen und auch für Fehler haften. Nach den vorliegenden Plänen kann der Laie jedoch schnell den Überblick über die Zahlen verlieren und auf einer zu hohen Steuerlast sitzen bleiben. Für die Steuerfestsetzung muss deshalb weiterhin maßgeblich sein, was der Bürger in seiner Einkommensteuererklärung angibt. Bei Abweichungen von den gemeldeten Werten  darf das Finanzamt auch künftig nicht aus der Pflicht zur eigenständigen Prüfung entlassen werden. Anderenfalls werden der Amtsermittlungsgrundsatz zum Papiertiger und der Steuerbürger entmündigt.

 

Das Verbändebündnis setzt sich seit rund drei Jahren für die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ein. Die Abgabenordnung - das Gesetz zur Durchführung des Steuerverfahrens - stammt zum großen Teil noch aus dem Jahr 1977. Wichtige technische Neuerungen wie E-Mails oder die Möglichkeit, Belege einzuscannen und elektronisch zu übermitteln, werden gesetzlich und technisch von der Finanzverwaltung noch nicht in ausreichendem Maße unterstützt.

 

Mit den nun veröffentlichten Vorschlägen gehen Bund und Länder in die richtige Richtung. Die digitale Finanzverwaltung darf jedoch nicht die Aufgaben und die Haftung für eine zutreffende Steuerfestsetzung zu Lasten der Steuerpflichtigen und der Beraterschaft verschieben. „Bei den zeitnah anstehenden Erörterungen mit dem BMF werden wir uns für die Interessen der Steuerpflichtigen beim elektronischen Verfahren nachdrücklich einsetzen“, sind sich die Verbände einig.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.