Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17. September 2021 klargestellt, dass sowohl die festgesetzten Nachforderungs- als auch die festgesetzten Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 ausgesetzt werden. Steuerpflichtige müssen ab sofort keine Nachforderungszinsen mehr auf eine Steuernachzahlung entrichten. Umgekehrt erstatten die Finanzämter den Steuerpflichtigen ab sofort auch keine Steuerzinsen mehr.

Steuerpflichtige müssen derzeit nicht aktiv werden!

Seit Jahren wurde über die Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelungen in der Abgabenordnung diskutiert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. August 2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen sowie Steuererstattungen unter Zugrundelegung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) ab dem Jahr 2014 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit verfassungswidrig ist.

Die Hilfs- und Spendenbereitschaft der Bevölkerung für die vom Hochwasser betroffenen Menschen in diesen Tagen ist enorm. Die Hilfsorganisationen bitten zwischenzeitlich darum, keine Sachspenden mehr vorzunehmen, weil zu wenig Lagermöglichkeiten in der Umgebung vorhanden sind und die Sortierung einfach zu aufwändig ist. Auch der Aufwand für die Erstellung einer Spendenbescheinigung bei Sachspenden ist hoch.

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie zugestimmt. Darin wird die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung des Corona-Jahres 2020 um drei Monate beschlossen.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.