Laut Bundesfinanzhof sind Zinsen auf Rentennachzahlungen als Kapitalerträge einzuordnen. Damit können Rentner mithilfe von Sparerpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag ihre Steuerbelastung für solche Nachzahlungszinsen verringern, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.

 

 

Für das Finanzamt sind Aufwendungen für eine Feier keine Werbungskosten, wenn die Veranstaltung sowohl berufliche als auch private Gründe hatte. Der Bundesfinanzhof lässt nunmehr jedoch den steuermindernden Abzug des beruflichen Kostenanteils zu, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin zu einer aktuellen Gerichts-entscheidung.

 

 

Behinderungsbedingte Umbaukosten akzeptiert das Finanzamt nur im Jahr der Bezahlung als außergewöhnliche Belastung. Ob eine Verteilung über mehrere Jahre möglich ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden.

 

 

Arbeitnehmer können ab 1. Oktober 2015 Freibeträge für das kommende Jahr beantragen, die erstmals zwei Jahre lang gültig sind. Das bedeutet etwas weniger Bürokratie, verlangt aber erhöhte Aufmerksamkeit von den betroffenen Arbeitnehmern, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.

 

 

Für Sparer und Anleger ist Silvester 2015 ein wichtiger Termin. Sie sollten bis dahin ihre Freistellungsaufträge prüfen und erforderlichenfalls um ihre Steuer-Identifikationsnummer ergänzen, rät der Neue Verband der Lohnsteuervereine (NVL).

 

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.