Mit dem Lehrbeginn beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Das hat auch steuerliche Folgen. Muss ich jetzt Steuern zahlen, wie geht es weiter mit dem Kindergeld, was ist außerdem steuerrechtlich zu beachten? Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) informiert Schulabgänger, Berufseinsteiger und Eltern darüber, was jetzt zu tun ist.
Die Finanzverwaltung unterstützt die Beseitigung der jüngsten Unwetterschäden mit Vereinfachungsregelungen für Spenden und andere Unterstützungsmaßnahmen. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) regelt die Einzelheiten, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.
Die Finanzämter entschieden 2015 fast zwei Drittel aller Einsprüche zugunsten der Steuerpflichtigen. Es kann sich also auszahlen, die amtlichen Steuerbescheide sehr genau zu prüfen und erforderlichenfalls per Einspruch dagegen vorzugehen, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Die Auszahlung des Kindergeldes kann auch direkt auf ein Konto des Kindes erfolgen. Unab-hängig davon bleiben die Eltern juristisch die Kindergeldberechtigten. Sollte später Kindergeld zurückgezahlt werden müssen, wendet sich die Familienkasse an die Eltern. Sie müssen Kindergeld zurückzahlen, das sie nie bekommen haben. Anders erfolgt die Rückzahlung jedoch im Fall einer Abzweigung, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine.
Rund 35.000 Klagen gingen im letzten Jahr bei den Finanzgerichten der Länder ein, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin. In rund 40 Prozent der Fälle konnten die Kläger einen Erfolg oder Teilerfolg erzielen. Noch vor 10 Jahren betrug die Erfolgsquote lediglich 24 Prozent.