Bundesfinanzhof: Mehr Bürgersiege und eine spannende Vorschau

 

Der Bundesfinanzhof hat seinen Arbeitsbericht für 2014 veröffentlicht. Der belegt, dass Bürger gute Erfolgsaussichten haben, wenn sie sich gegen ihren Steuerbescheid wehren. Für 2015 kündigt das Gericht wichtige Entscheidungen an.

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist das oberste deutsche Gericht für Steuern und Zölle. Er hat 2014 noch häufiger zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden als bisher, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin. Insgesamt erledigten die Richter im Jahresverlauf 3.049 Verfahren. Davon gingen 21 Prozent für den Bürger aus, 2013 waren es 17,5 Prozent. Bei den Revisionsverfahren lag die Erfolgsquote noch höher, nämlich bei 42 Prozent. Im Vorjahr waren es 40 Prozent. 

 

Für NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft belegen diese Zahlen, „dass der BFH seine Rechtsauffassung unabhängig von fiskalischen Interessen der Finanzverwaltung und auch gegen manche Entscheidung der Finanzgerichte konsequent vertritt.“ Das sollte auch 2015 so bleiben, hofft Rauhöft, denn für dieses Jahr haben sich die BFH-Richter eine Reihe von weitreichenden und spannenden Entscheidungen vorgenommen. Einige davon betreffen Arbeitnehmer, Familien und Ruheständler ganz besonders:

 

  • Arbeitszimmer: Ist die Aufteilung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, das beruflich und privat genutzt wird, möglich, und sind die beruflichen Kosten absetzbar (GrS 1/14)?

  • Burn-Out: Kann es sich bei Burn-Out um eine Berufskrankheit handeln, und sind Aufwendungen dafür als Werbungskosten absetzbar (VI R 36/13)?

  • Krankheitskosten: Sind Krankheitskosten ohne Kürzung um die so genannte zumutbare Belastung steuermindernd zu berücksichtigen (VI R 32/13)?

  • Alleinerziehende: Ist es verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende wie Alleinstehende besteuert werden oder steht ihnen der Splittingtarif zu, der bisher Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten ist (III R 62/13)?

 

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.