Nach dem Ende des Lockdown nutzen wieder viele Schüler und Studenten die Ferien, um sich etwas dazu zu verdienen.
Die Regelungen im Überblick.

Die Finanzverwaltung arbeitet auch während der Corona-Krise weiter. Mittlerweile gehen bereits viele Steuerbescheide für das Jahr 2019 ein. Wer seine Steuererklärung frühzeitig eingereicht hatte, kann sich möglicherweise schon über eine Steuererstattung auf seinem Konto freuen.

Um eine Verbreitung des Coronavirus im Unternehmen zu vermeiden, weisen einige Arbeitgeber ihre Mitarbeiter an, von zu Hause aus zu arbeiten. „Die damit einhergehenden Kosten, wie Telekommunikationsaufwendungen und Büroverbrauchsartikel, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Wege des Auslagenersatzes steuerfrei erstatten“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer und Rechtsanwalt beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Bis 29. Februar 2020 müssen Arbeitgeber, Rentenstellen, Krankenkassen, Träger von Sozialleistungen und weitere Stellen übermittlungspflichtige Stellen die Daten von Bürgern für das Jahr 2019 an die Finanzverwaltung übermittelt haben. Mit Beginn des Monats März ist also die richtige Zeit, auch mit der Einkommensteuererklärung zu beginnen. Das gilt insbesondere, wenn eine Rückerstattung zu erwarten ist.

Das neue Jahr bringt zahlreiche gesetzliche Neuregelungen. Wir erläutert die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.