Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! Mehr als zwei Drittel der Einsprüche erfolgreich
Immer mehr Steuerpflichtige legen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und haben damit Erfolg. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) gingen 2023 fast 10 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Im Jahr zuvor waren es nur knapp drei Millionen. Grund dafür sind Einsprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Es kommt aber immer wieder vor, dass sich auch beim Einkommensteuerbescheid Fehler einschleichen und das Finanzamt zu viel Steuern verlangt. Dagegen können Steuerpflichtige innerhalb eines Monats nach Erhalt ihres Steuerbescheids Einspruch einlegen.
„Die BMF-Statistik belegt, dass es sich lohnt den Steuerbescheid gründlich unter die Lupe zu nehmen“, resümiert Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des BVL. Von fast 3,7 Millionen erledigten Einsprüchen im Laufe des letzten Jahres waren immerhin rund 69 Prozent erfolgreich. Das heißt: Über 2,5 Millionen Steuerbescheide mussten die Finanzämter im Einspruchsverfahren richtigstellen und zugunsten der Steuerpflichtigen ändern. Nur 12 Prozent der Einsprüche hatten keinen oder nur teilweise Erfolg. Rund ein Fünftel der Einsprüche wurde zurückgenommen.
„Jeder sollte seinen Steuerbescheid gründlich prüfen und sich nicht vom unübersichtlichen Zahlensalat abschrecken lassen“, rät Jana Bauer. Stimmen Bruttolohn, Rente und andere Einnahmen? Hat das Finanzamt sämtliche Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, Jobkosten, Spenden, Krankheitskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt? Gibt es Zahlendreher oder wurden elektronische Daten falsch übermittelt?
Hat das Finanzamt einen Posten zum Beispiel für das Deutschlandticket oder die Weiterbildung nicht anerkannt? Es ist ratsam zu checken, ob darum gerade bei einem obersten Gericht in einem ähnlichen Sachverhalt gestritten wird. Jedenfalls konnten die Finanzämter derzeit mehr als 4,8 Millionen Einsprüche nicht abschließend bearbeiten, weil erst ein oberstes Gericht – also der Bundesfinanzhof, das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof – entscheiden muss.
Jana Bauer: „Praktisch ist: Auf diese Musterverfahren kann sich jeder berufen. Sie verweisen lediglich auf das anhängige Verfahren und begründen damit den Einspruch. Zum Beispiel muss der Bundesfinanzhof aktuell klären, ob ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei einer Krebserkrankung als Krankheitskosten zählen (BFH, AZ. VI R 23/24). Geht der Prozess zugunsten der Klägerin oder des Klägers aus, gewinnen sie mit.“
Ein Einspruch kostet nichts. Wichtig ist nur, die Frist nicht zu verpassen. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids muss der Einspruch schriftlich, elektronisch – über das Elster-Online-Portal, ein kommerzielles Steuerprogramm – oder zur Niederschrift beim zuständigen Finanzamt eingehen. „Innerhalb der Einspruchsfrist lassen sich auch vergessene Ausgaben nachreichen, wie zum Beispiel für die Reparatur- oder Malerarbeiten im Haushalt“, ergänzt Jana Bauer.
Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.