Steuernachzahlung: Streit um hohe Verzinsung

Für Steuernachzahlungen verlangt das Finanzamt in bestimmten Fällen Zinsen. Die Zinssätze liegen dabei weit über den derzeit marktüblichen. Betroffene Steuerpflichtige wollen das nicht länger hinnehmen. Der hohe Zinssatz kann für Steuerpflichtige jedoch auch Vorteile bringen, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) aus Berlin.
 
Für Steuernachzahlungen berechnet das Finanzamt Zinsen, wenn eine Karenzzeit verstrichen ist. Diese beläuft sich auf 15 Monate nach dem Ende des Steuerjahres. Wurde beispielsweise der Steuerbescheid mit einer Nachzahlung für das Jahr 2014 am 19. September 2016 zugestellt, werden Nachzahlungszinsen für fünf Monate fällig. Die Zinsen werden ab dem 16. Monat nach Ende des Steuerjahres 2014, also ab April 2016 berechnet. Für die fünf vollen Monate von April bis August 2016 fallen Nachzahlungszinsen an, der September zählt als „angerissener“ Monat nicht mit.
 
Der Nachzahlungsbetrag wird mit 0,5 Prozent für jeden vollen Monat verzinst, das heißt mit sechs Prozent für ein Jahr. Dieser gesetzliche Zinssatz liegt erheblich über dem Marktzins. Ob er aus diesem Grund verfassungswidrig ist, muss der Bundesfinanzhof in einem anhängigen Verfahren entscheiden (Az. III R 10/16). Betroffene können sich hierauf berufen und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.
 
„Nachzahlungszinsen lassen sich durch Anpassungen der Vorauszahlung oder durch rechtzeitige freiwillige Zahlungen auf die erwartete Steuerschuld vermeiden oder zumindest verringern“, rät NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Geld auf der Bank bringt derzeit ohnehin kaum Zinsen. Als Vorauszahlung an das Finanzamt kann es wenigstens absehbare Zinsbelastungen drücken.
 
Der hohe Zins kann sich für Steuerpflichtige aber auch positiv auswirken. Er gilt nicht nur für Steuernachzahlungen, sondern in gleicher Höhe auch für Steuererstattungen. Geben Arbeitnehmer freiwillig eine Steuererklärung ab, haben sie dafür vier Jahre Zeit. So kann ein Arbeitnehmer, der mit einer Steuererstattung rechnet, noch bis Ende Dezember 2016 seine Steuererklärung für das Jahr 2012 abgeben. Da die Karenzzeit bereits jetzt überschritten ist, überweist das Finanzamt neben der Steuererstattung zusätzlich Erstattungszinsen von 6 Prozent pro Jahr.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.