Frist: 30.11.2023 – noch im Dezember mehr netto mit Behinderten-Pauschbetrag
„Kurz vor Jahresende lohnt es sich, alle Chancen zum Steuern sparen zu checken“, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V (BVL). So nutzen viele noch nicht den Behinderten-Pauschbetrag. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) leben in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Im Jahr 2021 wurden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und wirken sich bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 aus.
Je nach gesundheitlicher Beeinträchtigung gehen 384 Euro bis 7.400 Euro pauschal im Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen ab – ohne dafür die Kosten mühevoll einzeln nachzuweisen. Dadurch kann man beträchtlich Steuern sparen. Das Gute ist: Den vollen Pauschbetrag gibt es für das ganze Jahr, selbst wenn eine Behinderung erst seit kurzem besteht oder sich der Grad der Behinderung unterjährig erhöht hat.
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich den Behinderten-Pauschbetrag noch bis Ende November 2023 in die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) eintragen lassen“, empfiehlt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des BVL. „Dann zahlen sie im Dezember weniger Lohnsteuern und haben mehr Netto“.
Darüber hinaus können als Freibetrag Werbungskosten, Sonderausgaben oder andere außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann online über Mein Elster (www.elster.de) oder per Formular (www.formulare-bfinv.de) beim Finanzamt gestellt werden. Das Finanzamt gewährt den Steuerfreibetrag, wenn die abziehbaren Aufwendungen mehr als 600 Euro im Jahr betragen. Der Behinderten-Pauschbetrag kann allerdings unabhängig von der Höhe eingetragen werden, weil die Antragsgrenze nicht gilt.
Um optimal Steuern zu sparen, lohnt es, sich von den Steuerexperten eines Lohnsteuerhilfevereins für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag beraten zu lassen. Die Beratungsstellen in Ihrer Nähe, finden Sie auf unserer Webseite.
Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.