Mehr Nettolohn ab Januar

Der Januar 2016 bringt den meisten Arbeitnehmern Gehaltsänderungen. Neue Regeln bei der Einkommensteuer sorgen überwiegend für etwas mehr Netto. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erläutert Ursachen und rät zum Handeln.

 

Bereits der Weihnachtsmonat Dezember 2015 bescherte fast allen Arbeitnehmern mehr Netto. Ursache: Der erhöhte Grundfreibetrag 2015 und der höhere Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden erst mit dem Dezembergehalt für das gesamte Jahr 2015 berücksichtigt. Im Januar 2016 zeigt die Tabelle bei gleichem Ausgangslohn etwas weniger Netto als im Dezember 2015, aber mehr als für die übrigen Monate 2015.

 

Nettolohn in Steuerklassen I bis IV 1)

 

Monatslohn Januar bis November 2015 Dezember 15 ab Januar 2016
  I/IV II III I/IV II III I/IV II III
1.500 1.098 1.130 1.193 1.123 1.197 1.193 1.103 1.144 1.190
2.000 1.374 1.413 1.565 1.397 1.595 1.591 1.379 1.435 1.570
3.000 1.909 1.954 2.160 1.932 2.181 2.213 1.916 1.977 2.172
4.000 2.402 2.454 2.723 2.425 2.703 2.771 2.412 2.483 2.734
5.000 2.902 2.961 3.325 2.925 3.241 3.373 2.911 2.991 3.332
6.000 3.376 3.436 3.910 3.399 3.728 3.957 3.388 3.472 3.921

 

1) Berechnung ohne Kinderfreibeträge und mit erhöhtem Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose – außer in Steuerklasse II. Keine Kirchensteuer. Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag: 0,9 % für 2015, 1,1 % für 2016, Bemessungsgrenze zur Rentenversicherung West.


Das hat mehrere Ursachen. Ab Januar 2016 gilt ein erneut erhöhter Grundfreibetrag, nunmehr 8.652 Euro. Der darüber hinaus veränderte Steuertarif und mehr abzugsfähige Rentenversicherungsbeiträge verringern die Lohnsteuerbelastung zusätzlich. Ob tatsächlich mehr Netto auf dem Konto landet, hängt aber auch von den Sozialversicherungsbeiträgen ab. Hier steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 0,9 auf 1,1 Prozent. Ebenso werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben.

 

„Arbeitnehmerpaare sollten jetzt prüfen, ob sie noch immer die Steuerklassenkombination mit dem geringsten laufenden Lohnsteuerabzug gewählt haben“, rät NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Hilfe finden sie unter www.bundesfinanzministerium.de. (Suchwort „Steuerklassenwahl“ eingeben). Mehr Nettolohn kann es sofort geben, wenn Arbeitnehmer beim Finanzamt Freibeträge zur Lohnsteuerermäßigung beantragen. Diese Freibeträge haben ab 2016 einen Zusatzvorteil. Sie können erstmals für zwei Jahre eingetragen werden, müssen also nicht mehr jährlich neu beantragt werden.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.