Grundfreibeträge und Kinderförderung: Leichte Erhöhung geplant

 

Die Bundesregierung will Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und den Kinderzuschlag 2015 und 2016 leicht erhöhen. Die Entlastung kommt erst mit Verspätung bei den Steuerzahlern an.

 

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht geringe Entlastungen der Bürger vor, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin. Danach soll der Grundfreibetrag 2015 von 8.354 Euro auf 8.472 Euro steigen. Für 2016 ist eine weitere Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums auf dann 8.652 Euro vorgesehen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge jeweils. „Der neue Grundfreibetrag bedeutet, dass 2015 ohne Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags maximal 23 Euro weniger Einkommensteuer fällig werden. Das sind knapp 2 Euro Entlastung im Monat“, hat NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft ausgerechnet. Im Jahr 2016 kommen weitere 34 Euro Entlastung hinzu.

 

Die Steuererleichterung erfolgt 2015 erst nachträglich. Solange das Parlament das neue Gesetz nicht beschlossen hat, gilt der alte Grundfreibetrag zunächst weiter. „Die Rückwirkung ist mit Nachteilen für alle Beteiligten verbunden“, kritisiert Rauhöft. Die seien für Arbeitnehmer, Unternehmen und Verwaltung vermeidbar, wenn der alle zwei Jahre ohnehin zu erarbeitende Existenzminimumsbericht und der angepasste Steuertarif rechtzeitig vorliegen würden.

 

Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf auch für Eltern vor. Der Kinderfreibetrag soll 2015 um 144 Euro steigen und um weitere 96 Euro im Jahr 2016. Das Kindergeld soll sich in zwei Stufen erhöhen, 2015 zunächst um jeweils 4 Euro monatlich pro Kind und um weitere 2 Euro 2016. Danach gibt es (rückwirkend zum 1. Januar) 2015 für das 1. und 2. Kind monatlich statt 184 Euro 188 Euro Kindergeld. Für das dritte Kind sind es statt 190 Euro 194 Euro und für jedes weitere Kind anstelle von 215 Euro 219 Euro. Außerdem soll der Kinderzuschlag, der wenig verdienenden Eltern zusteht, um 20 Euro auf 160 Euro im Monat erhöht werden. Die Anhebung des Kinderzuschlags ist nach dem Referentenentwurf ab 1. Juli 2016 vorgesehen.

 

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