Seit dem 1. Juli 2017 sind die Renteneinnahmen gestiegen. Rentner im Beitragsgebiet West erhalten 1,9 Prozent mehr Rente, im Beitragsgebiet Ost sind es 3,59 Prozent. Viele Rentner stellen sich die Frage, ob nach der Rentenanpassung Steuern fällig werden. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hat deshalb errechnet, welche Rentner aktiv werden müssen.
Viele Schüler und Studenten nutzen die Sommer- oder Semesterferien, um Geld zu verdienen. Dabei sollten sie bedenken, dass auch Steuern und Sozialabgaben anfallen können.
Wer beruflich bedingt einen zweiten Hausstand begründen muss, kann die Kosten, die aus der doppelten Haushaltsführung entstehen, als Werbungskosten steuermindernd absetzen und dadurch Steuern sparen. Allerdings muss er diese Kosten gegenüber dem Finanzamt glaubhaft darlegen. Pauschalen gibt es hier nicht.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil den Weg für einen höheren Abzug von Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen freigemacht. Nach der am 29. März 2017 veröffentlichten Entscheidung ist die bisherige Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung fehlerhaft und deshalb für viele Steuerpflichtige zu hoch.
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es unter dem Titel „Das ändert sich 2017 bei der Steuer" wie folgt: Ab 2017 wird die Steuererklärung leichter. Die generellen Belegvorlagepflichten werden weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt.