Ob Angestellte, Selbständige, Studenten oder Rentner – jeder kann mit einem Minijob ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen – 70 Euro mehr im Monat als bisher. Zugleich steigt ab dem 1. Oktober auch der Mindestlohn um 1,55 Euro auf 12,00 Euro pro Stunde. Diese Änderungen wurden im Sommer mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz verabschiedet.

Erleichternde Nachrichten für alleinerziehende Mütter oder Väter, die Flüchtlinge aus der Ukraine in ihrem Haushalt in diesem Jahr aufgenommen haben oder noch aufnehmen werden: „Sie müssen nicht fürchten, dass sie deshalb den steuerlichen Entlastungsbetrag von zumindest 4008 Euro im Jahr verlieren“, erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt, bestätigt das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein in einem aktuellen Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (VI 305 - S 2223 - 711).

Mit dem Steuerentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber mehrere Entlastungsmaßnahmen für die Bürger beschlossen. Dazu zählt die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Für Arbeitnehmer erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale im September 2022 über den Arbeitgeber. Sie ist steuerpflichtig und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Energiepreispauschale soll diejenigen Personen entlasten, denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen und die aufgrund gestiegener Energiepreise stark belastet sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat einen FAQ-Katalog erarbeitet, der Hinweise aus der Praxis zur Umsetzung der Energiepreispauschale enthält und viele Fragen beantwortet.

Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 wurden mit dem inzwischen verkündeten Vierten Corona-Steuerhilfegesetz verlängert. Auch Rentner können aufatmen und ihre selbst angefertigte Steuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einreichen. Rentner, die sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater holen und von ihnen die Steuererklärung erstellen lassen, haben sogar bis zum 31. August 2023 Zeit.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wurde gesetzlich auf den 31. Mai 2022 verschoben. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll diese Frist nunmehr um weitere drei Monate verlängert werden. Wird das Gesetz beschlossen, können beratene Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen für das Jahr 2020 noch bis zum 31. August 2022 abgeben.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.