Wer berufs­bedingt aus­wärts wohnt, kann für die Heim­fahrten 30 Cent pro Ent­fernungs­kilo­meter steuer­lich ab­setzen. Be­günstigt ist eine Fahrt pro Woche. In einem ak­tu­ellen Ur­teil hat der Bundes­finanz­hof klar­ge­stellt, dass der Ab­zug auch ohne Nach­weis konkreter Auf­wendungen gilt.

Der Neue Ver­band der Lohn­steuer­hilfe­vereine e.V. (NVL) weist da­rauf hin, dass Steuer­pflichtige bei der Nutzung von ELSTER die­selbe Sorg­falt walten lassen müssen wie bei der her­kömm­lichen Er­klärung auf Papier. Zeit­gleich setzt sich der Ver­band in einer ge­meinsa­men Initiative für Er­leichterungen auf Sei­ten der Steuer­bürger ein.

BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.