AbgabefristenAbgabefristen

Der reguläre Abgabetermin für die jährliche Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung) ist der 31. Mai des Folgejahres (§149 AO). Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, so verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

Für die Erklärung 2011 gilt als Abgabetermin der 31. Mai 2012.

Sind Sie Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins oder nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch so kann die die Frist bis zum 31. Dezember verlängert werden.

 

Mit BFH-Urteil vom 12.11.2009 wurde die Befristung zur Abgabe der Antragsveranlagung, einer freiwilligen Steuererklärung (früher als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet), weiter verlängert. So kann nun auch noch für die vier zurückliegenden Jahre eine Steuererklärung abgegeben werden. Steuerpflichtigen, die mit einer Erstattung für Jahre bis einschließlich 2008 rechnen und bisher noch keine Erklärung abgegeben haben, können dies nun in 2012 nachholen.