Der reguläre Abgabetermin für die jährliche Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung) ist der 31. Mai des Folgejahres (§149 AO). Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, so verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
Für die Erklärung 2009 gilt als Abgabetermin der 31. Mai 2010.
Sind Sie Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins oder nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch so kann die die Frist bis zum 31. Dezember verlängert werden.
Mit BFH-Urteil vom 12.11.2009 wurde die Befristung zur Abgabe der
Antragsveranlagung, einer freiwilligen Steuererklärung (früher als
Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet), weiter verlängert. So kann nun
auch noch für die sieben zurückliegenden Jahre eine Steuererklärung
abgegeben werden. Steuerpflichtigen, die mit einer Erstattung für Jahre
bis einschließlich 2003 rechnen und bisher noch keine Erklärung
abgegeben haben, können dies nun in 2010 nachholen.