Neues Besteuerungsverfahren: Hightech mit Stolpersteinen

 

Der Bundestag hat am 12. Mai 2016 das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungs-verfahrens“ beschlossen.  Es regelt unter anderem die vollautomatische Bearbeitung von Steuererklärungen. Damit kann die Bearbeitung schneller erfolgen, aber es drohen neue rechtliche Risiken, warnt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

 

Bei  der  vollautomatischen  Bearbeitung  von  Steuererklärungen  setzt  die  Finanzverwaltung darauf,  dass  immer  mehr  Daten  elektronisch gemeldet  werden.  Es  geht  dabei  vor  allem  um Löhne,  Versicherungsbeiträge,  Renten  oder  Sozialleistungen,  die  von  Arbeitgebern, Versicherern und anderer Stellen an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. Bürger oder  ihre  steuerlichen  Berater  sollen  zukünftig  diese  Daten  gar  nicht  mehr  selbst  in  die Steuererklärung eintragen müssen.

 

Was nach Vereinfachung aussieht, hat allerdings einen Haken. Der Bürger ist und bleibt vor dem  Gesetz  verantwortlich  für  die  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  der  Daten,  die  ohne  seine Mitwirkung übermittelt und verarbeitet werden. Sie werden als seine Angaben gewertet, wenn er  in  der  Steuererklärung  hierzu  nichts  Abweichendes  einträgt.  Ob  die  beim  Finanzamt eingegangenen  Daten  tatsächlich  korrekt  sind,  kann  er  jedoch  erst  mit  dem  Steuerbescheid erkennen. Stellt er Fehler fest, wird er dies zukünftig dem Finanzamt mitteilen müssen. Das gilt auch, wenn der Fehler zu seinen Gunsten ausfällt. Damit wird der Bürger stärker als bisher in die Pflicht genommen, auch für Fehler anderer. Bisher besteht diese Verpflichtung nicht, wenn die Steuererklärung selbst korrekt war. 

 

Die Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärung um zwei Monate vom 31. Mai auf den  31.  Juli,  bei  Beratung  durch  Lohnsteuerhilfevereine  und  Steuerberater  auf  den  letzten Februartag des zweiten Folgejahres, ist zu begrüßen. Bei Fristüberschreitung drohen allerdings höhere  Strafen.  Mindestens  werden  25  Euro  Verspätungszuschlag  pro  Monat  fällig.  Der Verspätungszuschlag kann die Steuer sogar um ein Vielfaches übersteigen.

 

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Änderungen sind nach Einschätzung des NVL  nicht  mehr  zu  erwarten.  Deshalb  wird  es  nach  Auffassung  von  NVL-Geschäftsführer Rauhöft  darauf  ankommen,  bei  der  praktischen  Umsetzung  des  Gesetzes  bestehende Probleme  zu  lösen.  Gegebenenfalls  muss  nach  Auffassung  von  Rauhöft  auch  gesetzlich nachgebessert werden.

 

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.