Steueränderungen 2010

Wichtige Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2010 greifen, haben wir hier zusammengefasst:

 

  • Neue Steuerklassenkombination IV + Faktor

    Grundsätzlich können Ehegatten zwischen den Steuerklassen-kombinationen III/V oder IV/IV wählen. Ab kommendem Jahr kommt eine weitere Steuerklassenkombination, die Steuerklasse IV mit Faktor hinzu. Diese kann eine Alternative zum meist recht hohen Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V sein. Die Kombination III/V rechnet sich bei Ehepaaren, bei denen einer mehr als 60 Prozent vom gemeinsamen Brutto bezieht. Oft ist es die Ehefrau, die die ungünstigere Steuerklasse V in Kauf nehmen muss. Mit dem neuen Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale). Gegen Vorlage beider Steuerkarten können berufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt die neue Steuerklassenkombination beantragen.
  • Verbesserter Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Bisher waren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur begrenzt steuerlich absetzbar. Bereits im letzten Jahr hatte die alte Regierung auf Grund des Urteils des Bundesverfassungs-gerichtes den vollen Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungs-beiträgen ab 2010 mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschlossen. Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld müssen dabei jedoch einen Abzug von 4 Prozent in Kauf nehmen. Ursprünglich war vorgesehen, im Gegenzug den Abzug weiterer Versicherungen wie Unfall-, Haftpflicht-, oder bestimmte Renten-, oder Kapitallebens-versicherungen gänzlich zu streichen. Dieses Vorhaben wurde erfreulicherweise aufgegeben. Dafür wurde der Abzug für diese Versicherungen in der Höhe begrenzt auf 1.900 Euro für alle, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten bzw. Beihilfeanspruch haben und diesen Betrag nicht bereits bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft haben. Maximal 2.800 Euro kann geltend machen, wer seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein zahlen muss.
  • Grundfreibetrag / Steuertarif
    Der Grundfreibetrag – der Betrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden – wird um weitere 170 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Verheiratete fallen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 16.008 Euro in die Steuerlast. Die Tarifeckwerte sind ebenfalls verschoben worden, so dass sich bis zum Höchststeuersatz bei gleichem Einkommen eine geringere Einkommensteuer ergibt.
  • Unterhaltsleistungen
    Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bisher bis zu 7.680 Euro absetzbar. Dieser Betrag wurde ebenfalls auf 8.004 Euro angehoben. Außerdem sind zusätzlich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der unterstützten Person absetzbar.
  • Kindergeldanspruch
    Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges in Ausbildung befindliches Kind besteht nur dann, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Dieser wird von bisher 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben.
  • Kindergeld / Kinderfreibetrag
    Das monatliche Kindergeld erhöht sich um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es monatlich 190 Euro Kindergeld und für jedes weitere 215. Gleichzeitig erhöhen sich die Kinderfreibeträge von 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr.
  • Rürup-Rente
    Beiträge in eine Basisversicherung, wie zum Beispiel in eine Rürup-Rente sind 2010 mit 70 Prozent von maximal 20.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.
  • Steuerpflichtige Teil der Renten steigt weiter
    Der steuerfrei zu belassene Teil der gesetzlichen Renten sinkt für alle Neurentner auf 40 Prozent. Damit sind 60 Prozent der Bruttojahressrente steuerpflichtig.
  • Höhere Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungsbeiträge
    Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2010 um 900 Euro auf 45.000 Euro. Die Grenzen für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung betragen 66.000 Euro für Beschäftigte in den alten und 55.800 Euro in den neuen Bundesländern. Bis zu diesen Jahres-Bruttolöhnen werden Sozialabgaben berechnet.

    Ebenfalls angehoben wurde die allgemeine Versicherungs-pflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie steigt für Arbeitnehmer zum 1. Januar 2010 von 48.600 auf 49.950 Euro.


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